Widerrufsrecht


Gemäß §312g BGB steht bei gewerblichen Geschäftsverträgen (B2B) dem Unternehmer kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Als Unternehmer zählt, wer als eine natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.